Den ersten Kontakt mit der Kontrolle von Elektrischen Installationen haben die meisten Personen in Verbindung mit dem Kauf einer Liegenschaft. Im Kaufvertrag werden Sie darauf hingewiesen, wann die Elektrischen Installationen das letzte Mal geprüft wurden und ob nach der Handänderung eine neue Kontrolle notwendig ist. Die Technischen Betriebe Glarus Nord erklären das Vorgehen bei einer solchen Prüfung und weshalb eine regelmässige Kontrolle überhaupt so wichtig ist.
Als Eigentümer einer elektrischen Installation sind Sie für deren Sicherheit verantwortlich und müssen diese Sicherheit anhand eines gültigen Sicherheitsnachweises jederzeit belegen können. Elektrische Installationen müssen regelmässig kontrolliert werden, um Schäden und Unfälle zu vermeiden. Als Netzbetreiberin haben wir den gesetzlichen Auftrag, ein Verzeichnis der von uns versorgten Niederspannungsinstallationen zu führen. In diesem Verzeichnis ist auch die Regelmässigkeit der Kontrollen hinterlegt. Je gefährlicher Anlagen oder Räume sind, umso kürzer sind die Kontrollperioden. So werden zum Beispiel medizinisch genutzte Räume wie Operationsräume jährlich geprüft. Alle fünf Jahre sind unter anderem Bauten und Räume mit Menschenansammlungen (Warenhäuser, Kino etc.) wie auch Räume mit gefährlichen Stoffen und alte Installationen ohne Schutzleiter (Nullung Schema III) zur Prüfung fällig. Bürogebäude und landwirtschaftliche Betriebe werden alle zehn Jahre zur Kontrolle aufgeboten. Zeitgemässe Wohnbauten werden alle 20 Jahre zur Prüfung aufgefordert. Die erste Kontrolle wird beim Abschluss eines Neubaus erstellt.
Nach der Kontrolle erhält der Eigentümer der Liegenschaft mit dem Sicherheitsnachweis (SiNa) ein schriftliches Dokument, welches er der Netzbetreiberin weiterleiten muss. Vielfach übernimmt dies auch das mit der Kontrolle beauftragte Unternehmen.
Wer darf prüfen?
Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als eidgenössisch diplomierter Elektroinstallateur (Elektromeister) oder als Elektro-Sicherheitsberater mit eidgenössischem Fachausweis (früher Elektrokontrolleur genannt) dürfen elektrische Installationen kontrollieren. Zur Durchführung von Abnahme- oder Periodischen Kontrollen ist zusätzlich eine Bewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats erforderlich. Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung von Installationen beteiligt war, darf weder eine unabhängige Abnahmekontrolle noch eine Periodische Kontrolle ausführen. Das Verzeichnis der Personen oder Betriebe, die Inhaber einer Kontroll- sowie einer Installationsbewilligung des ESTI sind, ist im Internet unter esti.ch abrufbar.
Was wird eigentlich geprüft?
Die kontrollberechtigte Unternehmung vereinbart mit dem Eigentümer einen Termin und führt die Kontrolle durch. Wenn die Installationen keine Mängel aufweisen, erhält der Eigentümer den geforderten SiNa. Weist die Installation Mängel auf, erhält der Eigentümer einen Kontrollbericht für die Mängelbehebung. Der SiNa wird erst nach vollzogener Mängelbehebung durch das Kontrollorgan ausgestellt.
Kontrolliert werden sämtliche Schutzmassnahmen für Personen und Sachen. Dazu werden die Leitfähigkeit des Schutzleiters oder des Potenzialausgleichs und der Isolationswiderstand gemessen, die automatische Abschaltung der Sicherheitseinrichtungen im Fehlerfall geprüft, sowie eine Sichtkontrolle durchgeführt.
Wer bezahlt die Periodische Kontrolle?
Die Kosten der Periodischen Kontrolle und die allfälligen Mängelbehebungen sind durch den Installationseigentümer zu tragen. Der Aufwand für die Kontrolle richtet sich nach der Komplexität und dem Umfang der Anlage.
Seit 2002 sind die Periodischen Kontrollen der elektrischen Installationen an private Firmen delegiert und diese können die Preise selber marktorientiert festlegen. Es lohnt sich, bei verschiedenen Firmen eine Offerte für die Kontrolle sowie für allfällige Mängelbehebungen zu verlangen.
Handänderungen
Bei Handänderungen von Liegenschaften ist eine Periodische Kontrolle fällig, wenn die letzte Kontrolle länger als 5 Jahre zurückliegt. Sollte dies der Fall sein, werden Sie von der Netzbetreiberin angeschrieben und aufgefordert, die erforderliche Kontrolle durchführen zu lassen.
Zusammenfassung
Die Periodische Kontrolle der elektrischen Installationen ist wichtig für die Sicherheit der Eigentümer und Benutzer. Mit dieser Kontrolle können Mängel, die eine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen, rechtzeitig erkannt und beseitigt werden.
Wir möchten nicht unerwähnt lassen, dass die Sicherheitsnachweise zusammen mit den technischen Unterlagen während der ganzen Lebensdauer der elektrischen Anlage von den Eigentümern oder ihren Vertretern aufbewahrt werden müssen.
Bei Fragen und Unsicherheiten hilft Ihnen Ihr Netzbetreiber gerne weiter!
Beitrag von Tony Bürge, Geschäftsführer
Technische Betriebe Glarus Nord
Büntgasse 2
8752 Näfels