Wir erhalten derzeit zahlreiche Anfragen, wie sich die aktuelle Situation aufgrund COVID19 auf den lokalen Immobilienmarkt auswirkt. Gerne beantworten wir die meist gestellten Fragen und geben Ihnen eine kurze Einschätzung zur aktuellen Lage.
Finden zur Zeit noch Besichtigungen statt?
Unter Einhaltung der nötigen Massnahmen sind Einzelbesichtigungen (Stand 25. März 2020) nicht verboten. Aus Rücksichtnahme auf unsere Kundschaft haben wir uns allerdings entschieden, bis auf Weiteres auf persönliche Objektbesichtigungen vor Ort zu verzichten. Dank virtuellen 360°-Rundgängen sind die meisten unserer Immobilien von Zuhause aus begehbar. Ausserdem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Liegenschaften via Video-Call (z.B. Facetime, Whatsapp) zu besichtigen. Wir begleiten Sie gerne telefonisch durch den virtuellen Rundgang und beantworten so direkt Fragen zum Objekt. Zur Zeit arbeiten wir zudem an weiteren Lösungen, um Käufer und Verkäufer auf eine sichere und unkomplizierte Art zusammenzuführen.
Werden Beurkundungen weiterhin durchgeführt?
Aktuell sind die Ämter und Notariate geöffnet. Es gibt Anwaltskanzleien, welche zur Sicherheit aller beteiligten Parteien die Termine gestaffelt durchführen und die Verträge im Vorhinein telefonisch im Detail besprechen. Personen, welche der Risikogruppen angehören, empfehlen wir, sich aktuell mit einer Vollmacht vertreten zu lassen.
Vergeben die Banken weiterhin Finanzierungen?
Auch wenn Bankfilialen vereinzelt geschlossen bleiben, werden Finanzierungsanfragen nach wie vor bearbeitet. Es ist jedoch ratsam, für eine Finanzierung nun etwas mehr Zeit einzuplanen.
Wie verhalten sich die Hypothekarzinsen? Soll ich mich jetzt langfristig absichern?
Aktuell bestehen keine Anzeichen, dass sich die Zinsen vom sehr tiefen Niveau wegbewegen werden. Eine länger anhaltende Krise könnte sich jedoch in einzelnen Fällen infolge Einkommenseinbruch auf die Tragbarkeit auswirken. In solchen Fällen empfehlen wir, sich frühzeitig mit der Bank für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen.
Verlieren Immobilien jetzt an Wert?
Aktuell können wir noch keine Preisveränderung feststellen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Preise für Wohnliegenschaften stabil bleiben. Die tiefen Zinsen, die beständige Nachfrage nach Wohneigentum, das knappe Angebot und die fehlende Alternative für Kapitalanlagen werden ihren Teil dazu beitragen. Sobald die Ansteckungen abflachen und sich die Situation beruhigt, wird sich auch die Nachfrage bei Wohnimmobilien einpendeln. Es ist bereits heute spürbar, dass der erste Schock verarbeitet ist und vereinzelte Interessenten wieder Besichtigungen wünschen. Der Markt für Zweitwohnungen, Gewerbe sowie für Immobilien im Hochpreissegment wird erfahrungsgemäss mehr Zeit benötigen um wieder zur Normalität zurückzukehren. Diese Märkte sind stärker von den Einbrüchen der Aktienmärkte betroffen.
Wird es zu Zwangsversteigerungen kommen?
Mittelfristig ist mit einzelnen Konkursen und folglich auch mit Zwangsversteigerungen zu rechnen. Das tiefe Zinsniveau und die staatlich garantierten Unterstützungen werden die Notsituation wohl grösstenteils abfedern. Deshalb werden Zwangsversteigerungen voraussichtlich die Ausnahme bleiben.
Kann ich wie geplant in meine neue Mietwohnung einziehen?
Unter Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften sind Wohnungsübergaben und Umzüge weiterhin möglich. Sollte ein Mieter nicht ausziehen können/wollen, gerät er durch die verspätete Rückgabe grundsätzlich auch in der aktuellen Situation in Verzug (Art. 267 OR). Eine Wohnungsübergabe ohne die Anwesenheit einer Mietpartei ist nicht zu empfehlen. Nehmen Sie deshalb frühzeitig mit Vermieter und Nachmieter Kontakt auf und klären Sie, wie die Übergabe stattfinden soll. Mieter, welche einer Risikogruppe angehören, empfehlen wir grundsätzlich, sich mit einer Vollmacht vertreten zu lassen.
Muss mit Auswirkungen auf Mietpreise und Immobilienanlagen gerechnet werden?
Im regionalen Mietwohnungsmarkt sind keine sofortigen Auswirkungen zu erwarten. Mieten bestehender Mietverhältnisse sind durch die Mietverträge und den Referenzzinssatz geschützt. Durch die aktuellen Situation wird sich die Wahrnehmung von hoher Wohnqualität sogar verstärken. Daraus ist zu erwarten, dass es weniger Wohnungswechsel geben wird und Mieter tendenziell über längere Zeit in der selber Wohnung leben. Bei Retailflächen muss von günstigeren Marktmieten und kurzfristig auch sinkenden Einnahmen aus Umsatzmietverträgen gerechnet werden. Auch Mietausfälle durch Konkurse sind in Einzelfällen möglich. Das Angebot an Kleinflächen dürfte überdurchschnittlich steigen.
Wird es zu Bauverzögerungen kommen?
Stand heute kann davon ausgegangen werden, dass die regionale Baubranche laufende Aufträge zeitgerecht abschliessen kann. Die ungewisse Entwicklung und Einschränkungen in der Beschaffung von Baumaterialien kann sich jedoch je nach Dauer der Pandemie auch auf die Baubranche auswirken. Von uns betreute Neubauprojekte sind aktuell noch nicht von Verzögerungen betroffen.
Immobilienberatung und Bewertungen trotz «social distancing»
Aktuell arbeitet unser Team grösstenteils im Homeoffice. Trotz sozialem Abstandhalten sind wir vollständig handlungsfähig und zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Sollten Sie eine Beratung, eine Bewertung oder einen Immobilienverkauf wünschen, stehen wir Ihnen für ein Erstgespräch via E-Mail, Telefon oder Video-Call (z.B. Facetime, Whatsapp) zur Verfügung. Wir haben für Ihr Anliegen ein offenes Ohr und garantieren Ihnen auch in dieser schwierigen Zeit eine massgeschneiderte Strategie für Ihre Immobilie.
Beitrag von Mario Fuchs,
Inhaber und Geschäftsführer Fuchs Immobilien AG
mfuchs@fuchsimmobilien.ch
Tel. 055 650 12 03