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Immobilienkauf oder -verkauf: Einmalige Kosten und Gebühren

09.06.2021

Wer in der Schweiz eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, benötigt dazu einen notariell beglaubigten Kaufvertrag. Bei diesem Prozess fallen Kosten für Notar, Handänderung, Eintragung in das Grundbuch und mögliche Errichtungen von Schuldbriefen an. Doch wer bezahlt diese Kosten im Normalfall und mit welchen Summen müssen Käufer und Verkäufer rechnen? Im heutigen Beitrag erklären wir die wichtigsten Fachbegriffe und zeigen auf, welche einmaligen Kosten für Käufer und Verkäufer in unserer Verkaufsregion anfallen.

Notariats-/Grundbuchkosten
Hier handelt es sich um Kosten, welche das Grundbuchamt für ihre Aufwände erhebt. Dazu gehören die Vertragserstellung und -prüfung sowie Anpassungen und Eintragung im Grundbuch. Die Kosten variieren von Kanton zu Kanton und werden im Normalfall von Käufer und Verkäufer je zur Hälfte übernommen.

Handänderungssteuer
In der Schweiz können Kantone und Gemeinden für die Eigentumsübertragung von Liegenschaften eine Handänderungssteuer erheben. Diese Steuer wird fällig, sobald eine Immobilie auf den neuen Eigentümer übertragen wird. Die Kosten werden im Normalfall hälftig unter Käufer und Verkäufer aufgeteilt. In unserer Verkaufsregion wird eine Handänderungssteuer lediglich in den Kantonen St. Gallen und Graubünden erhoben.

Gebühren Kaufvertrag Notariat
Im Gegensatz zu den übrigen Kantonen wird in Glarus und Graubünden der Kaufvertrag bei einem privaten Notar und nicht direkt auf dem Grundbuchamt beglaubigt. Dabei fallen Kosten für die Vertragserstellung sowie für die Beurkundung und Einreichung beim Grundbuchamt an, welche im Normalfall von Käufer und Verkäufer je zur Hälfte übernommen werden.

Grundstückgewinnsteuer
Die Grundstückgewinnsteuer wird seitens Verkäuferschaft fällig und ist im Gegensatz zur Einkommens- und Vermögenssteuer eine reine Objektsteuer. Als Grundlage dient jeweils der Gewinn, berechnet aus der Differenz zwischen dem damaligem Erwerbspreis und dem heutigem Verkaufspreis sowie die Haltedauer. Ist die Liegenschaft schon seit mehreren Jahren in Ihrem Besitz, verringert sich die Steuer von Jahr zu Jahr. Um keine bösen Überraschungen zu erleben ist es ratsam, die Grundstückgewinnsteuer bereits vor dem Verkaufsprozesses via Steueramt provisorisch berechnen zu lassen. Um die Summe dieser Steuer zu senken, lohnt es sich fachmännischen Rat beizuziehen. So können zum Beispiel Ausgaben für wertvermehrende Investitionen und Maklerprovision vom Gewinn abgezogen werden. Wird beim Verkauf kein Gewinn erzielt, entfällt die Grundstückgewinnsteuer für den Verkäufer.

Nebenkosten
Zu den gängigsten Nebenkosten einer Immobilie zählen die Verbrauchskosten für Wasser, Strom, Gas oder Öl sowie allfällige Versicherungen. Diese Kosten werden grundsätzlich pro Rata, also per Kaufdatum, unter Käufer und Verkäufer abgerechnet. Im Stockwerk- und Miteigentum können zusätzlich Kosten für Umgebung, Hauswart, Verwaltung und Erneuerungsfonds anfallen.

Schuldbrief
Wer sein Traumhaus mittels einem Hypothekarkredit bei einer Bank finanziert, benötigt dazu einen sogenannten Schuldbrief. Dieser wird von der Bank beim Grundbuchamt errichtet. Die Gebühren fallen dabei von Kanton zu Kanton unterschiedlich aus und werden vollumfänglich der Käuferschaft verrechnet. Übernimmt der Käufer einen bereits bestehenden Schuldbrief der Liegenschaft, löst dies keine zusätzlichen Kosten aus.

Haben Sie Fragen rund um das Thema Immobilienverkauf? Sehr gerne unterstützen wir Sie mit unserem fachmännischen Wissen. 

Beitrag von David Feldmann,
Immobilienvermarktung
Dipl. Betriebswirtschafter HF

dfeldmann@fuchsimmobilien.ch
Tel. 078 674 03 03
Tel. 055 650 12 03

 

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