Beim Kauf- und Verkaufsprozess einer Immobilie fallen Kosten für Notar, Handänderung, Eintragung in das Grundbuch, allfällige Steuern und mögliche Gebühren für Errichtungen von Schuldbriefen an. Doch wer bezahlt diese Kosten im Normalfall und mit welchen Summen müssen Käufer und Verkäufer rechnen? Wir erklären wichtige Fachbegriffe und zeigen, welche einmaligen Kosten für Käufer und Verkäufer in unseren Verkaufsregionen anfallen.
Grundbuchkosten
Sämtliche Kosten, welche das Grundbuchamt für ihre Aufwände erhebt. Dazu gehören die Vertragserstellung und -prüfung sowie Anpassungen und Eintragung im Grundbuch. Die Kosten variieren von Kanton zu Kanton und werden im Normalfall von Käufer und Verkäufer je zur Hälfte übernommen.
Handänderungssteuer
In der Schweiz können Kantone und Gemeinden für die Eigentumsübertragung von Liegenschaften eine Handänderungssteuer erheben. Diese Steuer wird fällig, sobald eine Immobilie auf den neuen Eigentümer übertragen wird. Die Kosten werden im Normalfall hälftig unter Käufer und Verkäufer aufgeteilt. In unserer Verkaufsregion wird eine Handänderungssteuer lediglich in den Kantonen St. Gallen und Graubünden erhoben.
Gebühren Notariat
Im Gegensatz zu den übrigen Kantonen wird in Glarus und Graubünden der Kaufvertrag bei einem privaten Notar und nicht direkt auf dem Grundbuchamt beurkundet. Dabei fallen Kosten für die Vertragserstellung sowie für die Beurkundung und Einreichung beim Grundbuchamt an, welche im Normalfall von Käufer und Verkäufer je zur Hälfte übernommen werden. Aufwendungen des Notars werden nach Zeitaufwand berechnet.
Grundstückgewinnsteuer
Die Grundstückgewinnsteuer wird seitens Verkäuferschaft fällig und ist im Gegensatz zur Einkommens- und Vermögenssteuer eine reine Objektsteuer. Als Grundlage dient jeweils der Gewinn, berechnet aus der Differenz zwischen dem damaligem Erwerbspreis und dem heutigem Verkaufspreis sowie die Haltedauer. Ist die Liegenschaft seit mehreren Jahren in Ihrem Besitz, verringert sich die Steuer von Jahr zu Jahr. Um keine bösen Überraschungen zu erleben ist es ratsam, die Grundstückgewinnsteuer bereits vor dem Verkaufsprozesses via Steueramt provisorisch berechnen zu lassen. Um die Summe dieser Steuer zu senken, lohnt es sich fachmännischen Rat vom Immobilienfachmann beizuziehen. So können zum Beispiel Ausgaben für wertvermehrende Investitionen und Maklerprovision vom Gewinn abgezogen werden. Wird beim Verkauf kein Gewinn erzielt, entfällt die Grundstückgewinnsteuer für den Verkäufer.
Nebenkosten
Zu den gängigsten Nebenkosten einer Immobilie zählen die Verbrauchskosten für Wasser, Strom, Gas oder Öl sowie allfällige Versicherungen. Diese Kosten werden grundsätzlich pro Rata, also per Kaufdatum, unter Käufer und Verkäufer abgerechnet. Im Stockwerk- und Miteigentum können zusätzlich Kosten für Umgebung, Hauswart, Verwaltung und Erneuerungsfonds anfallen.
Schuldbrief
Wer seine Traumliegenschaft mittels einem Hypothekarkredit bei einer Bank finanziert, benötigt dazu einen sogenannten Schuldbrief. Dieser wird von der Bank beim Grundbuchamt errichtet. Die Gebühren fallen dabei von Kanton zu Kanton unterschiedlich aus und werden vollumfänglich der Käuferschaft verrechnet. Übernimmt der Käufer einen bereits bestehenden Schuldbrief der Liegenschaft, löst dies keine zusätzlichen Kosten aus.
Haben Sie Fragen rund um das Thema Immobilienverkauf? Sehr gerne unterstützen wir Sie mit unserem fachmännischen Wissen.
Nadine Ackermann,
Immobilienberaterin
Eidg. dipl. Kauffrau mit Berufsmatura
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