Seine Zukunft ist ungewiss: Rund um die Welt suchen Gremien nach Alternativen zum Libor.
In der Schweiz tut dies die Nationale Arbeitsgruppe für Referenzzinssätze in Franken. Die britische Finanzmarktaufsicht (Financial Conduct Authority; FCA), gab am 27. Juli 2017 bekannt, dass sie nur noch bis Ende des Jahres 2021 die Ermittlung des Libor durch ausgewählte Banken unterstützen wird. Dem Schweizer Hypothekenmarkt steht mit dieser Ankündigung eine wichtige Änderung bevor.
Der Libor ist die wichtigste Zahl im weltweiten Finanzsystem. Das Kürzel steht für «London Interbank Offered Rate». Der Libor zeigt an, zu welchem Zinssatz sich Banken untereinander Geld leihen. Weltweit orientieren sich Zinsen für Finanzgeschäfte im Gesamtvolumen von rund 200 Billionen Dollar an den LiborSätzen.
Der Libor wird von der Intercontinental Exchange Benchmark Administration täglich für fünf Währungen auf Grundlage der Angaben sogenannter PanelBanken, zu denen auch UBS gehört, festgelegt. Diese melden, zu welchem Zinssatz ihnen andere Banken – ohne Pflicht zur Hinterlegung von Sicherheiten – Geld für verschiedene Laufzeiten leihen oder leihen würden. Daraus wird ein Mittelwert errechnet, der täglich in London publiziert wird.
Dem Libor droht offenbar das Aus
Seit der Finanzkrise im Jahr 2008 leihen sich Banken untereinander immer seltener unbesichert Geld. In der Folge werden für viele Laufzeiten zu wenig Transaktionen abgeschlossen, weshalb PanelBanken teilweise auf Expertenschätzungen zurückgreifen müssen. Das ist problematisch, denn so verliert der Libor an Aussagekraft. Nach dem Willen der britischen Finanzaufsichtsbehörde soll der LIBOR somit auf Ende 2021 aufgelöst werden.
Was unternimmt die Schweiz diesbezüglich?
2013 wurde die Nationale Arbeitsgruppe für Referenzzinssätze in Franken mit Vertretern der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und der Privatwirtschaft gegründet. Auch UBS ist darin vertreten. Diese Arbeitsgruppe, die alternative Referenzzinssätze und den koordinierten Übergang auf eine neue Lösung in der Schweiz prüft, hat als Ersatz für den Libor den Referenzzins Saron empfohlen.
Hinter dem Saron, dem «Swiss Average Rate Overnight», steht ein liquider und transparenter Markt mit vielen Transaktionen. Offen ist, ob er auch mit dem Kreditgeschäft kompatibel ist.
Eine spezielle Arbeitsgruppe macht sich Gedanken, was die Libor Ablösung für die klassischen Bankprodukte wie Kredite und Spareinlagen bedeutet. Hervorzuheben sind hier vor allem die LiborHypotheken, die im Schweizer Markt ein sehr gängiges Produkt sind und von einer Umstellung betroffen wären. Die Gruppe befasst sich in diesem Zusammenhang mit Fragen zur vertraglichen Ausgestaltung sowie der Kommunikation mit Kunden und Anbietern.
Was geschieht mit Libor-Hypotheken
Bei der UBS haben Libor Hypotheken in der Regel eine dreijährige Laufzeit. Die bis und mit 2018 abgeschlossenen LiborHypothekenverträge laufen vor dem Jahresende 2021 aus und sind somit nicht betroffen. Kunden mit einer LiborHypothek ohne fixes Vertragsende werden rechtzeitig informiert. Alternativ können sie jederzeit zu einer Festhypothek wechseln.
LiborHypotheken, die über das Jahr 2021 hinaus bestehen, laufen vorerst unverändert weiter. UBS arbeitet jedoch intensiv an einer Vertragsanpassung, die voraussichtlich Ende Jahr vorliegen wird.
Demzufolge müssen Kunden nicht selber aktiv werden. Sobald konkrete Informationen bezüglich LiborErsatz und Vertragsanpassungen bekannt sind, werden die Kunden zeitgerecht informiert.
Beitrag von Renato Micheroli, Executive Director
UBS Switzerland AG
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